Vorwegbedenken von Folgen

Ein Midrasch, den Raschi bringt, verrät uns die Todesursache: Sara hat sich im wahrsten Sinne des Wortes zu Tode erschrocken. Wie ist das passiert? ...

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Prof. Dr. Yizhak Ahren

gepostet auf 05.04.21

Zum Wochenabschnitt Chaje Sara (Bereschit 23,1 – 25,18)

Vorwegbedenken von Folgen

„Und es war die Lebenszeit Saras hundertundsiebenundzwanzig Jahre; dies die Jahre der Lebenszeit Saras. Und Sara starb in Kirjat-Arba, das ist Chebron im Lande Kenaan. Und Abraham kam herbei zu klagen um Sara und sie zu beweinen“ (Bereschit 23,1 & 2). Ein Midrasch, den Raschi bringt, verrät uns die Todesursache: Sara hat sich im wahrsten Sinne des Wortes zu Tode erschrocken. Wie ist das passiert? Ihr wurde die Nachricht von der Akeda überbracht; als ein Bote Sara mitteilte, dass ihr Sohn Yizhak gebunden auf dem Altar lag und als Opfer geschlachtet werden sollte, da hat sie vor Erschütterung ihren Geist aufgegeben. Der Berichterstatter kam gar nicht erst dazu, das gute Ende der Geschichte zu erzählen. Wir haben ein negatives Lehrbeispiel vor uns: So soll man nicht reden! Sicher hatte der Bote nur die besten Absichten, aber seine unbedachte Erzählweise bewirkte die Katastrophe. Dieser tragische Vorfall illustriert die Aussage eines Verses in Mischle: „Tod und Leben stehen in der Macht der Zunge“ (18,21).

„Und Abraham kam herbei zu klagen um Sara und sie zu beweinen“. Auffällig ist, dass Yizhak in diesem Vers nicht erwähnt wird. Warum steht nichts über die Trauer des Sohnes? Rabbiner Bachja ben Ascher äußert die Vermutung, dass Yizhak zu jener Zeit über den Tod seiner Mutter nicht informiert war; man hatte ihm die schlimme Nachricht vorenthalten, weil die Mutter beim Hören des Berichts von der Akeda gestorben war. Bleibt zu fragen, ob dieser Zusammenhang die Nichtmitteilung rechtfertigt. In der Tat gibt es Umstände, wo man nach der Halacha einem Sohn nicht erzählen darf, dass sein Vater oder seine Mutter verstorben sind (siehe Rabbi A. Levine, Bikkur Cholim, Toronto 1987). Wer etwas erzählt, sollte vorher über die Wirkung seiner Worte nachdenken.

Maimonides macht in seinem Kodex darauf aufmerksam, dass man die Eigenart der Zuhörer in Rechnung stellen muss: „Auch das Erzählen von den Vorzügen eines Menschen in Gegenwart seiner Feinde ist eine Spur Bösrede, weil man dadurch hervorruft, dass auch das Nachteilige, was man über den Betreffenden sagen könnte, erzählt wird. Darauf bezieht sich Salomo mit seinem Ausspruch: ‚Wenn einer seinen Nächsten des morgens früh mit lauter Stimme lobt, das wird ihm wie ein Fluch angerechnet’ (Mischle 27,14). Durch die Erwähnung seiner Vorzüge kommt man auch zu der der Fehler“ (Hilchot Deot 7,4). Den von Maimonides zitierten Mischle-Vers hat Raschi in seinem Kommentar zu Arachin 16a anders interpretiert: Wer Großzügigkeit und Reichtum eines Menschen laut rühmt, der bewirkt, dass dieser ausgenutzt oder sogar ausgeraubt wird. Solche Verkehrungen sind vor dem Sprechen zu bedenken.

Die Tora verbietet uns das Lügen (Schmot 23,7). Diese Regel ist jedoch nicht absolut; es gibt Ausnahmen. So darf man, um den Frieden zu erhalten, von der Wahrheit abweichen. Dass zeigen uns die folgenden Verse: „Da lachte Sara in ihrem Innern: Nachdem ich bereits abgelebt, wäre mir die höchste Befriedigung geworden! Und mein Herr ist doch auch ein Greis! Da sprach Gott zu Abraham: Warum hat Sara denn gelacht in dem Sinne: sollte ich denn auch in Wahrheit gebären, da ich so alt geworden?!“ (Bereschit 18, 12 & 13). Raschi erklärt zu dieser Stelle, die Schrift habe hier Saras Aussage verändert, um den häuslichen Frieden zu erhalten (siehe auch Raschi zu Bereschit 50,16).

Rabbiner S.R. Hirsch begründet, warum die Wahrheit zu sagen in Fällen Unrecht wäre, wo sie dem Nächsten Schaden brächte, z.B. wenn ein Mörder nach seinem Verfolgten fragt, oder ein Dieb nach dem Aufbewahrungsort von Eigentum, oder ein gefährlich Kranker nach einem inzwischen verstorbenen Verwandten:Denn, wie ich z.B. den Mörder selbst durch Tötung desselben vom Mord zurückhalten muss, den Dieb mindestens durch Schläge, dem gefährlich Kranken das Leben zu erhalten einen großen Teil der Gebote außer Augen setzen darf- und dann auch muss: so darf ich nicht nur in allen diesen Fällen die Wahrheit nicht sagen, weil ich mich durch sie des Beitrages zum Mord, zum Diebstahl, zum Tod, schuldig machen würde, sondern, wenn mein Schweigen selbst dazu beitragen würde, wäre es meine Pflicht, geradezu zu lügen“ (Chorew § 376).

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