Behar-Psalm 112

In Psalm 112 stehen Bemerkungen über das Leben eines Gottesfürchtigen: „Heil dem Mann, der den Ewigen fürchtet, an seinen Geboten Wohlgefallen hat“ (Vers 1).

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Prof. Dr. Yizhak Ahren

gepostet auf 05.04.21

Behar-Psalm 112
Wie mit Geld umgehen

 
In Psalm 112 stehen Bemerkungen über das Leben eines Gottesfürchtigen: „Heil dem Mann, der den Ewigen fürchtet, an seinen Geboten Wohlgefallen hat“ (Vers 1). In mehreren Versen dieses Psalms ist vom Vermögen des Gerechten die Rede; im zugeordneten Wochenabschnitt Behar finden wir eine Passage, die ebenfalls von Geldangelegenheiten handelt. 
 
„Fülle und Reichtum ist in seinem Haus, und seine Gerechtigkeit besteht für immer“ (Vers 3). Rabbiner  Hirsch erklärt: „Schwerlich kann der Sinn dieses Satzes sein, dass jeder gottesfürchtige, pflichttreue Mensch reich sei und werde… Die Erfahrung aller Zeiten lehrt das Gegenteil. Es kann daher wohl nur heißen: Wirkliche Genüge und wirklicher Reichtum finden sich nur in seinem Haus.“ A. Chacham erklärt den Zusammenhang zwischen den zwei Teilen des zitierten Verses wie folgt: Sein Reichtum wird ihn  nicht zum Abweichen vom Pfade der  Gottesfurcht verleiten (vgl. Psalm 52,  9).
 
Vers 5 des Psalmes lautet: „Wohl ist dem Mann, der gönnt und leiht, seine Angelegenheiten aber nach dem Recht misst.“ Und Vers 9: „Er streut aus, gibt den Armen.“ Wenn ein Gerechter  Bedürftigen  helfen will, dann schenkt er ihnen Geld oder gewährt ihnen zinslose Darlehen. Hier finden wir den Berührungspunkt zum Wochenabschnitt: „Und wenn neben Dir dein Bruder verarmt und seine Hand wankt, so unterstütze ihn, als Fremdling und Beisasse, dass er bei dir lebe. Nimm nicht von ihm Zins und Aufschlag, fürchte dich vielmehr vor deinem Gotte, dass dein Bruder neben dir lebe“ (Wajikra 25, 35 f.).
 
Bemerkenswert ist, dass die Tora beim Zinsverbot die Furcht vor Gott erwähnt. Raschi erklärt: Weil ein Jude dieses Gesetz umgehen könnte, indem er durch einen Nichtjuden Darlehensgeschäfte abwickelt, warnt ihn die Schrift: „Fürchte dich vielmehr vor deinem Gotte“. Rabbiner Hirsch erkennt im  Hinweis auf die Furcht vor Gott“ das eigentliche Motiv des Verbots des Zinsnehmens, das ohne  Vergegenwärtigung Gottes sozial menschlich seine Rechtfertigung finden dürfte“ (siehe ausführlicher zu diesem Thema: „Jüdische Frömmigkeit“  S. 67 ff.)
 

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