Tezawe-Psalm 65

Im Midrasch "Schemot Rabba" (Abschnitt 37) wird ein Vers aus unserem Wochenabschnitt mit einem Vers aus Psalm 65 verknüpft. In der Tora spricht der Ewige zu Mosche: ...

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Prof. Dr. Yizhak Ahren

gepostet auf 17.03.21

Tezawe-Psalm 65
Selig sind die Erwählten

 
Im Midrasch "Schemot Rabba" (Abschnitt 37) wird ein Vers aus unserem Wochenabschnitt mit einem Vers aus Psalm 65 verknüpft. In der Tora spricht der Ewige zu Mosche: "Und lass zu dir treten Aharon deinen Bruder und seine Söhne mit ihm aus er Mitte der Söhne Israels, dass er mir als Priester diene" (Schemot 28, 1). Der Midrasch stellt einen Zusammenhang her mit der Aussage: "Selig, den du erwählst und dir nahe bringst, dass er in deinen Höfen wohne" (Psalm 65,5). Die rabbinische Auslegung führt aus, Gott habe Israel von allen Völkern auserwählt;  vom Volk Israel habe Gott dann den Stamm Levi zu seinem Dienst ausgewählt; und schließlich habe der Ewige aus diesem Stamm Aharon als Priester erwählt.
 
Was sagt uns der Psalmist, was nicht bereits in der Tora steht? Die Erwählung wird bewertet: "Selig (hebr.: aschre), den du erwählt und dir nahe bringst". N. H. Tur-Sinai übersetzte diesen Vers etwas anders: "Beglückt, wen du erwählst, dir nahen lässt, dass er in deinen Höfen weile."
 
Der Autor des Werkes "Chafez Chaim" bemerkte einmal, dass nach dem Wiederaufbau des Heiligtums in Jerusalem jeder Jude große Lust verspüren werde, dort den heiligen Dienst zu verrichten – diese Arbeit werde dann aber dem Stamm Levi vorbehalten bleiben (siehe Bamidbar 18, 7). Warum dies? Der genannte Autor erklärte: "Und Mosche sprach: Wer es mit dem Ewigen hält, zu mir! Da gesellten sich zu ihm die Söhne Levis" (Schemot 32, 26). Erwählt wurden eben diejenigen, die Mosches Ruf gefolgt waren und ihre Nachkommen.
 
Die Erwählten haben besondere Aufgaben zu erfüllen. So können nur Priester eine Gemeinde segnen (siehe Bamidbar 6, 22-27); angesehene Gelehrte jedoch dürfen dies jedoch nicht – aber deshalb sind Tora-Meister keineswegs weniger wert als Priester (siehe Rabbenu Bachja zu Awot 4,17).

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