Tierschutz

Der Mensch soll die Welt gestalten und vervollkommnen. Dies bedeutet insbesondere, dass er sich um die Lebensgemeinschaft zu kümmern hat, in der er lebt.

2 Min.

Joel Schwarz

gepostet auf 05.04.21

Das Bauen einer Lebensgemeinschaft
 
Der Mensch soll die Welt gestalten und vervollkommnen. Dies bedeutet insbesondere, dass er sich um die Lebensgemeinschaft zu kümmern hat, in der er lebt. Es ist hier nicht nur die menschliche Gesellschaft im Blick, sondern die gesamte Lebenswelt. So hat sich der Mensch gegenüber den Tieren jeglicher Grausamkeit zu enthalten.  In diesem Zusammenhang steht eine der sieben Grundregeln der noachitischen Weisung:
 
Der Mensch darf kein Glied von einem lebenden Tier essen.
 
Trotz dieses Verbotes wird der Vegetarismus nicht zum Ideal erhoben. Zwar wurde zu Beginn der Schöpfung dem Menschen aufgegeben, nur Früchte und keine Tiere zu essen, aber zur Zeit des Noah wurde Verzehr von Fleisch und das Töten von Tieren erlaubt. Als ein Beleg für die ursprünglich vegetarische Lebensweise des Menschen ist auf das menschliche Gebiss zu verweisen, das eher dem der pflanzenfressenden Tiere nahe steht als dem Gebiss fleischfressender Lebewesen. Aber um eine gewisse Distanz zwischen Mensch und Tier zu wahren, hat Gott dem Menschen den Fleischgenuss erlaubt; eine zu große Nähe des Menschen zum Tier könnte ihn von seiner Zuwendung zum Mitmenschen abhalten oder sie schmälern – all dies angesichts der Tatsache, dass der Mensch eben noch nicht auf der Stufe der Vollkommenheit steht. Für die Zukunft heißt es aber bei Jesaja, dass Gott die jetzt noch geduldete fleischliche Ernährungsweise aufheben wird, so dass der Löwe wie das Vieh Stroh fressen wird (Jes. 11, 7) und die Menschen so voller Liebe sein werden, dass die Zuwendung zu Tieren nicht mehr auf Kosten der Mitmenschen gehen wird.
 

Das Verbot eines Gliedes vom lebenden Tier
 
Es ist verboten, Fleisch von einem Tier zu essen, das noch am Leben ist – ob Vieh oder Geflügel; ebenso unterliegt das Blut von einem noch lebenden Tier dem Verbot.
 
Einige der Weisen erlauben den Genuss eines Tieres, das von selbst verendet ist, während andere dies verbieten und eine besondere Schlachtung vorschreiben; dabei sollen dem Tier die Halsschlagadern durchschnitten werden, da auf diese Weise die Verbindung zwischen Gehirn und Herz zertrennt wird und das Tier keine unnötigen Schmerzen zu erleiden hat. Diese Methode ist dem Elektroschock vorzuziehen, da der Stromschlag die Schmerzempfindungen des Tieres oftmals nicht verhindert.
 
Wird ein Tier geschlachtet, indem sein Hals durchgetrennt wird, so dürfen seine Innereien nicht verzehrt werden; Leber, Lunge und alle Organe, die mit der Luft- oder Speiseröhre verbunden sind, gelten dabei als „Glieder vom lebenden Tier“ und fallen unter das Verbot. Hingegen ist bei einer Schlachtung, die den Hals des Tieres unversehrt lässt, der Genuss jener Organe erlaubt, auch wenn dabei die empfohlene Weise des Schlachtens nicht eingehalten wird.
 
Im Falle eines toten Tieres, das schon zu Lebzeiten geschwächte Gliedmaßen hatte, sind sich die Weisen über ein Verbot des Genusses nicht einig. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Speise zusammen mit Fleisch zubereitet worden ist, von dem nicht klar ist, ob es von einem lebenden oder einem geschlachteten Tier stammt.
 
Dass der Genuss von Menschenfleisch ausgeschlossen ist, wird von den Völkern akzeptiert.
 
Im Grundsatz geht es bei all diesen Geboten um die Barmherzigkeit gegenüber den Lebewesen. Es darf Tieren kein Schmerz zugefügt werden, es sei denn zum Nutzen für den Menschen, etwa zur Arbeit oder zu medizinischen Versuchen, insofern sie für das Wohl des Menschen unerlässlich sind.

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