Konvertierung und das Tora-Judentum

Zur Klärung des Themas Konvertierung nach den Maßstäben des toratreuen Judentums muss man die wesentlichen Grundsätze des Begriffes "Gijur" in dieser Hinsicht bestimmen.

7 Min.

Rabbiner Zvi Jehuda Hakohen Kook

gepostet auf 05.04.21

Die mit einem * gekennzeichneten Begriffe werden am Ende des Artikels erläutert. 

 

Die Konvertierung (Gijur) und das Tora-Judentum

 

Zur Klärung des Themas Konvertierung – oder Judaisierung – nach den Maßstäben des toratreuen Judentums muss man die wesentlichen Grundsätze des Begriffes "Gijur" in dieser Hinsicht bestimmen. Dieser Begriff beinhaltet nämlich zwei Bereiche, die sich in vier Unterbegriffe aufteilen, und zur Klärung dieses Themas muss unbedingt das Verwechseln dieser Begriffe, die das Wesen des Übertritts ausmachen, verhindert werden. Anders lässt sich ihr Wahrheitsgehalt nicht erfassen.

 

I.

Der Begriff des Gijurs teilt sich in G. vor der Übergabe der Tora und G. nach der Übergabe der Tora, oder auch G. der *Aggada, des allgemein-geistigen Strebens und G. der *Halacha, wie er sich aus dem jüdischen Recht und Gesetz ergibt und im Einzelnen definiert.

 

Diese Unterteilung verkörpert im Wesentlichen die historischen Prozesse in der Realität der israelitischen Existenz: Jene vor Übergabe der Tora und jene nach Übergabe der Tora, bzw. jene vor unserer Volkwerdung bei unserem Auszug aus Ägypten hin zur Übergabe der Tora, und jene nach unserer Volkwerdung bei unserem Auszug aus Ägypten hin zur Übergabe der Tora. Das Phänomen der göttlichen Offenbarung am Berge Sinai mit ihrer ganzen Vorgeschichte, die zu ihr hinführte und auf sie vorbereitete, und allem, was hinterher in natürlicher Fortsetzung und von ihr inspiriert geschah, setzte der Geschichte einen neuen Anfangspunkt in Erneuerung der Schöpfung für das Volk Israel und mit ihm der ganzen Welt. "Mit der Gesetzgebung ist die Halacha neu eingeführt worden" (Schabbat 135a). 
 

Mit klaren Worten bestimmt die *Leuchte-der-Generationen, der Autor des Gesetzbuches der Nation (nach seiner Definition in einem Brief an seinen Schüler, R. Josef ben R. Jehuda): "Wir führen die Beschneidung nicht aus, weil unser Vorvater Awraham, der Friede sei mit ihm, sich und seine Leute beschnitten hat, sondern weil der Heilige, gelobt sei er, uns durch unseren Lehrer Moscheh befohlen hat, die Beschneidung nach der Weise unseres Vorvaters Awraham auszuführen, und auch bei der "Spannader" (Gen. 32,33) gehen wir nicht nach dem bei unserem Vorvater Jakov genannten Verbot, sondern nach dem Befehl unseres Lehrers Moscheh, der Friede sei mit ihm" (Maimonides, *Mischnakommentar am Ende des Abschnittes über die Sehne…). So wie das Tora-Judentum ganz und gar im Zeichen des Phänomens der Offenbarung am Berge Sinai und der Übergabe der Tora steht und an ihm gemessen wird, steht auch der Begriff des Übertritts zum Judentum im Sinne von Verbindung und Anschluss von Menschen von außen her an das Tora-Judentum im Zeichen der Verbindung und dem Anschluss an diese Nation und wird daran gemessen, die Nation, die durch genau diese ihr gegebene Tora und durch genau das ihr gegebene System von Geist und Tat, das die Seins- Welt ihres Lebens ausmacht, geschaffen und definiert wird. Darum handelt es sich bei den von unserem Vorvater Awraham vorgenommenen Konvertierungen ("Awraham konvertiert die Männer und Sara konvertiert die Frauen", Bereschit rabba 39) und der Konvertierung in Beziehung zu uns, den Mitgliedern der israelitischen Nation nach Übergabe der Tora, die durch Übergabe der Tora zur Nation wurden und deren Nationaleigenschaft auch weiterhin auf der Tora beruht, um zwei grundverschiedene Dinge, die nicht durcheinandergebracht werden dürfen, obwohl sie beide unter dem gleichen Namen der "Konvertierung" und dem "Ruf im Namen G~ttes" zusammengefasst werden und unser Vorvater Awraham als "Anbeginn aller Konvertiten" (Chagiga 3a) bezeichnet wird, so wie er auch den Ursprung und das erste Glied des jüdischen Stammbaumes darstellt.

 

Die Konvertierung zur Zeit der Vorväter beinhaltete weder die Verbindung mit noch den Anschluss an eine israelitische Nation und verpflichtete auch nicht zur Einhaltung ihrer Lehre und derer göttlichen Gebote vom Berge Sinai, vielmehr bewirkten die Konvertierungsaktivitäten der Vorväter eine Abkehr von der Vielgötterei und ihrer Perversionen und beinhaltete die Übernahme des allgemeingültigen Menschheitsgesetzes der "Söhne Noachs", das allerdings durch die Versammlung Israels am Berge Sinai offenbart, bekannt und verbreitet wurde. Dies trifft allerdings nicht auf die heutige Konvertierung zu, nach Übergabe der Tora am Berge Sinai, die eine Verbindung mit und Anschluss an diese Nation und ihre Einheit mit der göttlichen Präsenz darstellt, mit der Verpflichtung zur Einhaltung der Tora und ihrer Gebote. Die vorgenannte, im Hinblick auf das Tora-Judentum prähistorische Konvertierung kann auch später noch als Aggada und allgemein-geistiger Einfluss vorkommen, doch eine volle Konvertierung zum Tora-Judentum der Nation ist mit der Lebensordnung und dem System von Gesetzen und Gerichtsbarkeit dieser Tora und dieser Nation untrennbar verbunden.

 

II.

In der Tora Israels besteht der Gijur-Begriff aus zwei verschiedenen und voneinander unabhängigen Teilen: Ger-Toschaw ("Beisassproselyt") und Ger-Zedek ("Proselyt"). Der Ger-Toschaw ("den wir unter uns im Lande Israel wohnen lassen dürfen", Maimonides, Gesetze von den verbotenen Beziehungen, 14.Kap.) steht weder in körperlicher Verbindung mit der israelitischen Nation noch schließt er sich ihr an, desgleichen ist er nicht zum Eintritt unter die Fittiche der göttlichen Präsenz durch Erfüllen ihrer Tora und ihrer Gebote, sondern nur dem allgemein-menschheitlichen Gesetz und des Gebotenen bezüglich der Ablehnung des Götzendienstes samt seiner Perversionen verpflichtet, den noachidischen Gesetzen, wie sie in G~ttes Tora offenbart wurden. Dem steht die vollständige und absolute Konvertierung, die Verbindung mit und der vollkommene Anschluss an die israelitische Nation mit dem Eintritt unter die Schwingen der göttlichen Präsenz und der Erfüllung ihrer Tora und ihrer Gebote gegenüber. Anders als der Ger-Toschaw, der das volle Maß der Pflichterfüllung und die für ihn geltenden Gebote in seiner Eigenschaft als Mensch bestimmt, kommt der Ger-Zedek aufgrund einer Entscheidung, die auf innerlicher, außergewöhnlicher und besonderer Erkenntnis und dem Gefühl beruht, das ihm die Lebensnotwendigkeit von Selbstverpflichtung und Hingabe zu dem offenbart und vorschreibt, wozu er seitens seiner Zugehörigkeit zur allgemeinen Menschheit nicht verpflichtet ist: Israel anzuhängen und in ihm in Geist und Tat aufzugehen.

 

Diese Entscheidung, die sich durch Standfestigkeit gegenüber allen Behinderungen sowie spirituellen und praktischen Komplikationen auszeichnet, verpflichtet ihn, den geordneten Eintritt unter die Fittiche der göttlichen Präsenz Israels nicht hinauszuzögern, sondern ihn in seinem persönlichen Leben handfeste Wirklichkeit werden zu lassen und nach den Gesetzen der Lehre Israels Jude zu werden. Diese wiederum verpflichtet uns, seinen geordneten Eintritt nicht hinauszuzögern, sondern sich dieses Gebotes anzunehmen und es 
gebührend auszuführen (Jewamot 47b; HaRav A.I.Kuk: "Da'at Kohen", Anm. zu §150). Dieses Gebot ist von so großer Wichtigkeit, dass es einem *Bet-Din die Autorität gibt, sich mit ihm zu beschäftigen, auch wenn es sich nicht aus Fachleuten im Sinne der Tora im Hinblick auf andere Angelegenheiten zusammensetzt, "um nicht die Tür vor den Konvertiten zu verschließen" (Toßafot Jewamot 46b/47a). Diese Gerej-Zedek [Mz. von Ger-Zedek] haben einen rückwirkenden Anteil an den Ereignissen am Berge Sinai, und die Übernahme der Tora und der Gebote für das Volk Israel durch unseren Lehrer Moscheh schließt auch sie ein (Schabbat 147a, "Mischne Tora", Gesetze von Königen und Kriegen, 8.Kap.), des Weiteren sind sie im Segensspruch "Stütze und Vertrauensquell den Gerechten" des täglichen Schmone-Esre-Gebetes inbegriffen und auch dort ausdrücklich erwähnt. Sie sind für Israel ein Segen, denn ihnen und ihren Nachkommen verdankt Israel Generationen von Toragelehrten und Dynastien des Königtums, die die Nation und die Tora zusammenhielten. Ein solches Konvertitentum ist von Anfang an erwünscht, wenn es in der absoluten, reinen Absicht daherkommt, Israel und seiner Lehre anzuhängen und in seiner Existenz, in ihrer Erhabenheit und in ihren bindenden Verpflichtungen aufzugehen – und nicht mit irgend welchen Hintergedanken (Jewamot 24b; eines der dort genannten Beispiele: um einen jüdischen Partner heiraten zu können). Obwohl auch andere Beweggründe am Ende zu der genannten reinen Absicht führen können, so gehört dies doch in den Bereich der "Dinge, die dem Herzen überlassen sind", wo es in der Mehrzahl der Fälle zu Komplikationen kommt. Allerdings ist der Übertritt im Nachhinein auch dann gültig, wenn er einen "niederen Anlass" hatte, doch "zweifele man seine Absichten an, bis sich seine Frömmigkeit erwiesen hat", und deshalb "sind Konvertiten schwierig für Israel…, gehe hin und lerne was geschah [in der Wüste beim goldenen Kalb…]" usw. (Maimonides, Gesetze von den verbotenen Beziehungen, Ende des 13.Kap.).

 

III.

Das Tora-Judentum legt die Richtlinien für seine Lebensweise nach den Entscheidungen der mündlichen Lehre fest. Die schriftliche Lehre und die Worte der Propheten erfahren die Klärung ihres Inhaltes, ihre Deutung und die exakte Erforschung der darin übermittelten Wahrheit in der mündlichen Lehre, die uns auch durch ihre Literatur überliefert wurde. Darum "sind die Worte der Schriftgelehrten vorzüglicher und strenger" – denn sie überliefern uns das Anliegen der Tora in ihrer Vollkommenheit und mit ihren Erläuterungen – "als die Worte der Tora" in ihrer erhabenen Isolation hoch über der Kette ihrer Überlieferung und ihres lebensspendenden Ursprungs. "Der Heilige, gepriesen sei er, schloss einen Bund mit Israel nur wegen der mündlichen Worte" (Gittin 60b), und "das ewige Leben pflanzte er in unsere Mitte – das ist die mündliche Tora" (*Tur/Schulchan Aruch §139). Im Segensspruch von der göttlichen Liebe vor dem morgendlichen *Schma-Gebet erbitten wir von "dem, der sein Volk Israel in Liebe erwählt", die "Herzensgabe", die Worte des Torastudiums zu lernen und zu erfüllen – in ihrer Eigenschaft als Bestandteil und Wesen der Tora selbst. Der Talmud, diese zentrale, lebendige Form der mündlichen Tora, auf der die göttliche Präsenz ruht, die uns fortwährend, selbst in den dunkelsten Perioden unserer Verbannung (Galut) ihr Licht spendet, wird in der Überlieferung der Altvordern definiert als "Offenlegung der Bedeutungen der Tora, Geistesblitze und Seitenlinien, allgemeine Regeln und Einzelbeispiele aus der Weisheit der frühen und der ersten der frühen Gelehrten" (aus dem Sendschreiben von *Rav Scherira Gaon); von diesem Talmud, aus dieser Anordnung von Einzelfalldiskussionen und den daraus resultierenden endgültigen Entscheidungen stammen die Richtlinien für die spezifische Klärung, die Lebensplanung, die Ehrlichkeit und das friedliche Miteinander für und auf allen Wegen in dieser unserer Welt, einschließlich der Konvertierungs-Angelegenheiten.

 

Darum dient der Ausspruch von Rabbi Chelbo: "Proselyten sind für Israel unangenehm wie ein Ausschlag" (Jewamot 47b) als Grundlage des entsprechenden Talmudabschnittes, der das dort festgelegte Gesetz über weitreichende Vorsicht und Prüfungen im Verlaufe des Konvertierungsprozesses behandelt, was eine genaue Untersuchung in Bezug auf den Übertritt erzielen will. Dieser Ausspruch Rabbi Chelbos, den Maimonides auch in den o.a. Gesetzen von der Konvertierung zitiert, steht in keiner Weise im Widerspruch zur Aussage von Rabbi Jochanan – noch hat er irgendetwas damit zu tun, dass "unser Vorvater Awraham die Gefangenen von Sdom hätte konvertieren und unter die Fittiche der göttlichen Präsenz bringen sollen" (Nedarim 32a), damit sie ihre Verpflichtung nach den noachidischen Geboten aufsichnähmen. Wortanalogien wie die des Rabbi Chelbo "wie ein Ausschlag [kessapachat]" und "es schließt sich ihnen der Fremdling an, und sie schlagen sich [wenisspechu] zum Hause Jakovs" (Jeschajahu 14,1) finden sich in den Erklärungen der Weisen sowohl in den Gesetzen als auch in den allegorischen Texten, manchmal als spitzfindige Deutung, manchmal als Stütze. So besagt das Gesetz auch, dass man "keine Konvertiten in den Tagen des Maschiach akzeptieren darf" (Jewamot 24b), was sich darauf bezieht, dass man "keine in den Tagen von David und Schlomo akzeptierte" (ebda.), wie Maimonides an gleicher Stelle ebenfalls erwähnt. (Zur Vollkommenheit des messianischen Zeitalters gehört allerdings auch ein Aspekt von forcierter Erfüllung der elementaren allgemein-menschlichen Grundregeln, wie sie in den noachidischen Geboten zum Ausdruck kommen, und anscheinend deswegen erwähnte Maimonides nicht, dass dann keine Konvertiten akzeptiert werden). Die Prophezeiungen Jeschajahus über die vielen Völker, die sagen werden, sie wollen "zum Berge des Ewigen" heraufsteigen, "..und wir wandeln auf seinen Pfaden" (2,3) usw., wobei wir unsererseits "ein Licht den Völkern" (42,6/49,6) seien, stehen in keinem Widerspruch zu vorgenannter Halacha [dass keine Konvertiten in den Tagen des Maschiach akzeptiert werden dürfen] und haben gar nichts mit vollgültiger Konvertierung zu tun, sondern mit dem generellen spirituellen Einfluss und den praktischen Rahmenbedingungen der Beisassproselyten (Ger-Toschaw). Ebenso verhält es sich bei seiner Prophezeiung über die "Fremdlinge, die sich G~tt anschließen und nicht von seinem Volk unterschieden werden" (Jesch. 56,3-6; wie die talmudischen Weisen im Midrasch Sifra Kedoschim erklärten, heißt es in der Tora ja nicht: "und ich werde die Völker von euch unterscheiden", sondern "ich habe euch von den Völkern unterschieden" (Lev. 20,24)). Jeschajahus abschließende Worte (56,7), "Gebetshaus für alle Völker", erbringen den endgültigen Beweis, dass hier nicht von einem vollständigen Aufgehen im jüdischen Volk und Annahme seiner ganzen Lehre die Rede ist, sondern um Annäherung und Teilnahme von außen, so wie der Fremdling, der zum Beten in den Tempel kommt, wie es im Einweihungsgebet von König Schlomo heißt (Kö.I, 8,41-43).

 

Doch je mehr wir Geist und Tat im Hause Israel selbst stärken, damit sich sein überströmendes Leben, seine ursprüngliche, unbändige Kraft sowie sein ureigener Schild der Erlösung in ihrer ganzen Wucht und dem Schwung der Erneuerung in unseren Tagen wie ehedem entfalten – wird umso mehr der göttliche Glanz der Milde über uns erscheinen, sowohl zum Lichte der Völker als auch dem Hause Israel!

 

E R K L Ä R U N G E N

Aggada: nicht-religionsgesetzlicher Teil des Talmuds, beinhaltet den Midrasch, in dem die talmudischen Weisen in Form von Erzählungen oder Beispielen spirituelle, philosophische und auch praktische Inhalte übermitteln Halacha: religionsgesetzlicher Teil des Talmuds, auch Bezeichnung für einzelnes Gesetz Leuchte-der-Generationen: Rabbi Moscheh ben Maimon ("Maimonides"), größter nach-talmudischer Rabbiner, u.a. Kodifizierer sämtlicher jüdischer Gesetze im Werke "Mischne Tora", lebte vor ca. 800 Jahren Mischna: Kernstück der mündlichen Tora, durch Gemara kommentiert und bildet mit dieser zusammen den Talmud Bet-Din: Rabbinergericht Tur/Schulchan Aruch: Standardwerk der für das gesamte orthdoxe Judentum maßgeblichen Gesetze des täglichen Lebens Schma-Gebet: "Höre Israel, G~tt unser G~tt, ist G~tt der einzig Eine!" Rav Scherira Gaon: geistiges Oberhaupt der babylonischen (und damit seinerzeit der gesamten) Judenheit vor etwa 1000 Jahren.

 

Die Konvertierung (Gijur) und das Tora-Judentum

HaRav Zvi Jehuda Hakohen Kuk 

Aus dem Buch "Lenetiwot Israel" Band II, S. 171ff. bzw. (Neudruck) III, S. 105ff. 
 

Der folgende Artikel erschien in Hebräisch in der Zeitung "Hazofeh" am 14. Nissan 5731. 

Übersetzung: R. Plaut Chefredakteur von KimiZion.

 

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