Königlich – Mischpatim

Psalm 72 enthält König Davids Wünsche für die Regierung seines Sohnes Schlomo (König Salomon). Und somit also auch Tipps für alle Könige!

4 Min.

ORD Redaktion

gepostet auf 06.04.21

Inhaltsangabe – Abschnitt für Abschnitt

 

 

1. Abschnitt (Sch'mot 21:1 – 21:19)
 
„WeEleh haMischpatim ascher tassim lifneihem“ – „Und dies sind die Gesetze, die (du) ihnen vorlegen sollst“.
 
Der erste Abschnitt handelt von Gesetzen bezüglich der Rechte und Pflichten hebräischer Sklaven (1), bei Mord und Totschlag, Entführung und Körperverletzung.
 
 
2. Abschnitt (Sch'mot 21:20 – 22:3)
 
Die Gesetze dieses Abschnittes beziehen sich auf weitere Fälle von Körperverletzung und deren Kompensation (2). Wenn beispielsweise jemand seinen Sklaven misshandelt hat und dieser dadurch ein Auge oder einen Zahn verliert, muss er ihn freilassen. Auch berichtet die Torah hier über den Fall, da ein Ochse in eine Grube fällt, die jemand anderer gegraben hat und über die Entschädigung für den Diebstahl von Tieren.
 
 
3. Abschnitt (Sch'mot 22:4 – 22:26)
 
Es folgen Gesetze über Eigentumsdelikte, Zauberei, Sodomie und Götzendienst; das Verbot, die Gefühle Fremder zu verletzen oder sie zu unterdrücken; die Behandlung von Witwen und Waisen und die Vorschriften über den Verleih von Geld.
 
 
4. Abschnitt (Sch'mot 22:27 – 23:5)
 
Hier wird das Gebot der Auslösung des Erstgeborenen (Pidjon HaBen) bei Mensch und Tier sowie die Verbote, vom lebendigen Tier zu essen (3) und Falschaussagen zu tätigen, beschrieben.
 
 
5. Abschnitt (Sch'mot 23:6 – 23:19)
 
Diverse juristische Regelungen, wie z.B. das Verbot der Rechtsbeugung und Bestechung folgen in diesem Abschnitt. Das bereits im dritten Abschnitt erwähnte Verbot, Fremde zu unterdrücken, wird in diesem Abschnitt wiederholt, wiederum mit dem Hinweis „Ki-Gerim hejitem beErez Mizrajim“ – „denn
Fremde wart ihr im Land Ägypten“
.
 
Ein Feld darf sechs Jahre bestellt werden, im siebten Jahr aber soll es ruhen (das sog. „Schmittah- Jahr“). Halte den Schabbat und die drei (Wallfahrts-)Feste (Schalosch Regalim): „Chag haMazot“ (Pessach), „Chag haKazir bikurei ma'assecha“ (Schawu'ot) und das „Chag ha'assif bezet haSchanah“ (Sukkot) (4).
 
Außerdem enthält der Abschnitt eines der Speisegesetze: „Lo-tewaschel Gedi baChalew Imo“ – „Koche nicht das Zicklein in der Milch seiner Mutter“ (5).
 
 
6. Abschnitt (Sch'mot 23:20 – 23:25)
 
Gott sendet einen Engel zu den Bnei Israel, der sie sicher an den Ort führen wird, den ER ausgewählt hat. Sie sollen sich kein Beispiel an den Völkern nehmen, sondern deren Götzen zerstören.
 
 
7. Abschnitt (Sch'mot 23:26 – 24:18) / Maftir
 
Mosche wird von Gott aufgefordert, sich IHM zu nähern und später schreibt Mosche Gottes Worte auf. Er bringt das Buch des Bundes (Sefer haBrit) zu den Bnei Israel, welche antworten, dass sie alles, was Gott gesagt hat „na'asseh wenischma“ – „tun und hören“ werden [Anmerkung: man beachte die Reihenfolge!].
Dann geht Mosche erneut auf den Berg Sinai, wo ihm Gott die steinernen Tafeln (et-Luchot haEwen [mit den Mizwot]) geben wird und bleibt dort 40 Tage und 40 Nächte.
 
 
Anmerkungen:
 
1.Hebräisch „Ewed iwri“: gemeint ist jemand, der wegen Raubes verkauft worden ist, siehe Mechilta, Raschi; Sch'mot 22:2 und WaJikra 25:39 sowie D'warim 15:12.
 
2.Das oft missbrauchte volkstümliche Sprichwort „Auge um Auge, Zahn um Zahn…“, hebr. „Ajin tachat ajin, schen tachat schen, jad tachat jad, regel tachat ragel. – „Ein Auge für ein Auge, ein Zahn für einen Zahn, eine Hand für eine Hand, einen Fuß für einen Fuß“. Dies bezieht allerdings sich nicht auf die Vergeltung mit denselben Mitteln oder mit demselben Ergebnis, sondern auf die Kompensation eines erlittenen Schadens und darf nicht wörtlich verstanden werden (Mechilta; Targum Jonathan; Baba Kama 84a; Raschi). Siehe auch WaJikra 24:19 und 24:20 sowie D'warim 19:21.
 
3.Vers 22:30: Zwar ist bereits in Bereschit 9:4 erwähnt, dass es verboten ist, Fleisch vom lebenden Tier zu essen, aber hier wird erstmals das Wort „trefah“, von hebr. „litrof“ = zerreißen, zerfleischen (Raubtier), erwähnt: “…uWassar baSsadeh trefah lo tochelu laKelew taschlichun oto.“ – „Und Fleisch, in einem Feld gerissen, esst nicht; den Hunden sollt ihr es geben“. Siehe auch WaJikra 22:8.
 
Das Wort „treife“ ist insbesondere im Lebensmittelbereich gebräuchlich, um das Gegenteil von „koscher / kascher“ auszudrücken.
 
4.Schawu'ot und Sukkot (Raschi), siehe auch Sch'mot 34:22, D'warim 16:10 und 16:16 bzw. WaJikra 23:34 und D'warim 16:13.
 
5.Dieses Verbot wird in der Torah an drei verschiedenen Stellen erwähnt (die anderen beiden Stellen sind: Sch'mot 34:26 und D'warim 14:21). Aus diesem Passus wird das Verbot abgeleitet, Fleisch und Milch zu mischen. Siehe auch Sefer HaMizwot, Negative Mizwot 187; Jad, Ma'acholot Assurot 9:3).
 
 
Psalm 72 – Tipps für den jüdischen König
 
Psalm 72 enthält König Davids Wünsche für die Regierung seines Sohnes Schlomo, alos für König Salomon. Der letzte Vers lautet:
 
"Zu Ende sind die Gebete Davids, des Sohnes von Ischei."
 
Auch wenn dieser Psalm anlässlich der Salbung von König Schlomo verfasst wurde, so kann man – wie Amos Chacham betont – dieses Gebet auf jeden jüdischen König beziehen.
 
Der Wochenabschnitt Mischpatim enthält mehr als 50 Mitzwot. Wenn wir Ausführungen zum Thema "König" suchen, stoßen wir auf den Vers:
 
"Richter sollst Du nicht lästern, und einen Fürsten in Deinem Volke fluche nicht" (Schemot 22,27).
 
Wie sowohl Maimonides als auch Nachmanides erklären, ist unter Fürst (hebr.: Nasi) der König zu verstehen. Nun ist es streng verboten, überhaupt einen Juden zu verfluchen (siehe Wajikra 19, 14 und Raschi zu dieser Stelle). Warum erwähnt die Schrift den König gesondert? Weil es Menschen gibt, die auf Herrscher und Richter wütend sind und ihrer Unzufriedenheit in der Form eines Fluchs Ausdruck geben könnten.
 
Dem zugeordneten Psalm ist zu entnehmen, dass der König durchaus einiges tun kann (und soll!), damit das Volk sein Wirken schätzt und ihn segnet. Dass ein Machthaber sich für die sozial Schwachen einsetzen soll, wird sogar in mehreren Versen herausgestellt:
 
"Er richte Dein Volk in Recht und Deine Armen in Rechtsordnung…" (Vers 2)
 
"Er vertrete das Recht der Armen des Volkes, schaffe Heil der Machtlosen Kindern und zermalme den Bedrücker" (Vers 4).
 
"Denn er rettet den Dürftigen, der nach Hilfe ruft, und den Gebeugten, der keinen Beistand hat. Schont Herabgekommene und Wehrlose und verschafft Heil den Seelen der Wehrlosen. Erlöst ihre Seele von Tücke und Gewalt, und teuer ist ihr Blut in seinen Augen. Er bleibt erhalten, und er gibt ihm von Schewas Gold; er betet für ihn immerzu und segnet ihn jeden Tag" (Verse 12 – 15).
 
Halten wir fest:
 
Es ist verboten, den König zu verfluchen. Aber den Segen seiner Untergebenen muss er sich durch Einsatz für Gerechtigkeit und Engagement für die Armen verdienen!
 
 

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